Nutzung der Mietsache:
Der Vermieter stellt die Wohnung am Einzugstag ab 14 Uhr zur Verfügung.
Die Wohnung steht für 2 Personen zur Verfügung.
Eine Untervermietung sowie jede Gebrauchsüberlassung an Dritte ist grundsätzlich untersagt.
Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung schonend und pfleglich zu behandeln, sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenden Räume zu sorgen.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfaltspflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt werden.
Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
Die Wohnung ist vom Mieter am Auszugstag bis 10 Uhr zu räumen.
Bei Rücktritt des gemieteten Objektes fallen folgende Kosten an:
Rücktritt von 60 Tagen vor Mietbeginn: pauschal 30 € pro Tag
Rücktritt ab 30 Tagen vor Mietbeginn: 85% des Gesamtmietpreises
Wird ein Nachfolgemieter gefunden entffallen die Stornogebühren